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6.1 Das Exposé

Ein Exposé wird immer gefordert.  Es umfasst bei Geschichten eine Inhaltsangabe, manchmal eine Figurenaufstellung (Charaktere) und ggf. genretypische Dinge wie Weltenaufbau, Rassen, Magiesysteme, Technologien, historischer Abriss usw.

Die konkrete Form kann variieren, meist wird eine feste Länge oder eine Längenobergrenze vorgegeben, und oft bewegt diese sich im Bereich von zwei oder drei Seiten (gemeint sind hierbei Normseiten).  Bewerbungen werden vermutlich nicht gleich aussortiert, wenn der letzte Satz des Exposés den vorgegebenen Rahmen gerade so mit einigen Worten sprengt, aber man sollte den Bogen nicht überspannen.  Am besten hält man sich peinlich genau an die Vorgaben.

Aufgrund der Menge an Bewerbungen, die Agenturen und Verlage erhalten, muss schnell entschieden werden.  Ein Autor oder eine Autorin, die nicht einmal die simple Längenvorgabe beim Exposé einhalten kann, zeigt sich nicht als unkomplizierter Partner bzw. Partnerin.  Und da die Herausgabe eines Buchs eine langwierige Angelegenheit ist, scheut man dann eher zurück.

6.1.1 Sinn und Zweck

Wer ein Manuskript bewirbt, der will es im Endeffekt verkaufen.  Der Käufer des Manuskripts soll ein Verlag sein.  Das Exposé soll diesem Kunden dabei schnell vermitteln, was er erwerben kann.  Es ist daher inhaltlich ein Gemisch aus einer Dokumentation und einer Werbeschrift.  Das Exposé soll den Kunden informieren und gleichzeitig neugierig machen.  Da ein Verlag ein kommerzielles Interesse an dem Manuskript hat, muss vor allem dieser markttechnische Aspekt vermittelt werden.

Im Gegensatz zum Endkunden (Leserin oder Leser), den man vor allem neugierig auf den Inhalt des Buches machen will, will man dem Verlag vor allem gut vermitteln, dass das Manuskript kommerziell erfolgreich sein kann.

Natürlich überschneiden sich beide Dinge.  Ein Verlagslektor, der neugierig auf den Inhalt des Buches wird, wird annehmen, dass es auch den Kunden in der Buchhandlung so gehen wird.


Aber es gibt auch wesentliche Unterschiede zwischen beiden Positionen.  Der Verlagsmitarbeiter wird die Vermarktbarkeit höher bewerten als sein persönliches Interesse am Inhalt.  Ein Manuskript, das Tausend Tricks der Verlagsarbeit heißt, mag auf ein starkes persönliches Interesse stoßen, aber da es sich am Markt eher schlecht verkaufen dürfte, wird es vermutlich nicht verlegt.  Umgekehrt mag ein Lektor auch ein Manuskript interessant finden, dessen Genre ihn persönlich eher weniger interessiert, solange er erkennt, dass es dafür einen Markt geben wird.  Ein typisches Beispiel für diese Kategorie wären Kinderbücher.  Die wenigsten Lektoren werden in ihrer Freizeit aus persönlichem Interesse Kinderbücher lesen, und doch werden auch solche Manuskripte verlegt.

Als Autorin oder Autor haben wir also das Bestreben, dem Verlag möglichst schnell den Eindruck zu vermitteln, dass das Manuskript dem Verlag einen großen Gewinn bescheren wird.  Dafür müssen wir bestimmte Dinge erfüllen.


Nächster Abschnitt:  6.1.2 Mechanismen der Geschichte

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